Herzlichen Dank, dass Sie sich für Robinson Travel entschieden haben. Bitte lesen Sie die nachfolgenden Allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen sorgfältig durch. Sie sind integrierter Bestandteil Ihres Vertragsverhältnisses mit Robinson Travel:
1. Vertragsabschluss
Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen, persönlichen oder elektronischen Anmeldung sowie einer schriftlichen oder mündlichen Bestätigung von uns kommt zwischen Ihnen und Robinson Travel ein verbindlicher Vertrag zustande. Dadurch entstehen für Sie und unser Reiseunternehmen bestimmte Rechte und Pflichten.
In allen Fällen handelt Robinson Travel lediglich als Vermittler von Leistungen Dritter (insbesondere bei Buchung von Reiseangeboten anderer Reiseveranstalter über robinsontravel.ch & robinsontravel.ch/booking), da Robinson Travel nur dann als Veranstalter auftritt, wenn das Angebot ausdrücklich so gekennzeichnet ist. Bei Reisearrangements von anderen Veranstaltern (bspw. Kuoni, Hotelplan, TUI Suisse, Neckermann Reisen usw.) gelten immer deren Vertragsbedingungen.
Falls Sie Buchungen für Dritte tätigen, haben Sie für deren Vertragspflichten einzustehen. Die vorliegenden allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen und die vertraglichen Vereinbarungen sind Bestandteile des Vertrags und gelten für alle Reiseteilnehmer/innen. Ebenso sind die jeweiligen Vertrags- und Reisebedingungen des jeweilig gebuchten Veranstalters zu beachten.
Bei allen von Robinson Travel vermittelten Nur-Flug-Arrangements mit Linien- oder Charterflügen gelten die allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen der zuständigen Fluggesellschaften. Änderungen seitens der Airline bleiben ausdrücklich vorbehalten, dies gilt insbesondere für Tarife und Flugzeiten.
2. Zahlungsbestimmungen
Sie haben die Möglichkeit, per Rechnung oder bar zu bezahlen.
Bei einer Pauschalbuchung/Reservation muss spätestens nach 10 Tagen der bestätigten Reservation eine Anzahlung erfolgen, der gesamte Restbetrag wird spätestens 30 Tage vor Ihrer Abreise fällig.
Bei der Buchung von Last-Minute-Angeboten mit speziellen Annullierungsbedingungen wird die Zahlung sofort bei der Buchung fällig. Diese erfolgt in bar oder per Einzahlung. Für Zahlungen über Internetbanking oder mit Einzahlungsschein benötigen wir eine Kopie der Zahlungsquittung bzw. des Bankauszuges.
Nicht rechtzeitige Zahlungen berechtigen uns, die Reiseleistungen zu verweigern, den gesamten Rechnungsbetrag und entsprechende Annullationsgebühren einzufordern.
Last-Minute-Buchungen direkt über unser Online-Buchungs-System:
Wenn Sie direkt über Mausclick buchen, ist der gesamte Betrag unmittelbar nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Der Kaufvertrag zwischen Ihnen und Robinson Travel kommt mit Abschluss der Buchung zustande. Die Zahlung muss bis spätestens 2 Tage vor Reisebeginn eintreffen, ansonsten gilt die Reise als annulliert. Die Kosten für die Annullation (bei Last-Minute betragen diese 100% des Rechnungsbetrages) trägt der Kunde. Bei Nichtbezahlung werden rechtliche Schritte eingeleitet.
2.1 Reisepreis
Der von Ihnen zu zahlende Reisepreis ergibt sich aus dem Reiseangebot (Katalog bzw. Reservationssystem) des von Ihnen gewählten Reiseveranstalters. Es sind die bei der Buchung erwähnten Preise massgebend. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind Barzahlungspreise.
Die in Fremdwährung verrechneten Preise werden, sofern nicht anders vereinbart, bei Buchung zum internen Tageskurs in Schweizer Franken umgerechnet und belastet.
2.2 Bearbeitung/Reservierung
Dank modernen Hilfsmitteln und fachlicher Kompetenz sind wir in der Lage, Ihren Bedürfnissen zu entsprechen. Die neutrale und professionelle Reiseberatung ist die Basis unserer unabhängigen Servicequalität. Damit haben wir unsere Kunden bis heute überzeugt und das machen wir auch in Zukunft. Dies möchten wir zu einem Preis machen, der unsere Existenz sichert.
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Robinson Travel nebst den effektiven Veranstalter-Preisen bzw. im Prospekt erwähnten Preisen keine Servicepauschalen erhebt. Ausnahmen bleiben bei Nur-Flug und kurzfristigen Buchungen vorbehalten, da diese meist einen zusätzlichen Aufwand generieren. Auch auf Buchungen bei Veranstaltern, die keine Reisebüro-Kommission gewähren, erlauben wir uns, eine Pauschale zu erheben.
Pauschale für Nur-Flug oder kurzfristige Buchungen:
CHF 50.- pro Person, max. CHF 200.- pro Dossier.
3. Preis- und Programmänderungen
Für bestimmte nachfolgend aufgeführten Fälle behalten wir uns vor, die in den Katalogen angegebenen Preise zu erhöhen und zwar im Falle bei der Drucklegung noch nicht bekannten
– Tarifänderungen von Transportunternehmen (z.B. Treibstoffzuschläge)
– Neu eingeführten oder erhöhten allgemeinverbindlichen Gebühren (z.B. erhöhte Flughafentaxen)
– Ausserordentlichen Preiserhöhungen von Hotels (bspw. bei Renovationen)
– Plausibel erklärbaren Druckfehlern
– Wechselkursänderungen
– Staatlich verfügten Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer)
Falls Robinson Travel die in den Katalogen angegebenen Preise aus den oben erwähnten Gründen ändern muss, wird Ihnen diese Preiserhöhung spätestens 2 Wochen vor Abreise bekanntgegeben.
Bei Änderungen eines wesentlichen Vertragspunktes informieren wir Sie so rasch als möglich. Wenn Sie mit der Programmänderung nicht einverstanden sind, so beanstanden wir das beim Veranstalter und bemühen uns, für Ihre Interessen einzustehen. Jedoch gelten auch hier die Vertragsbedingungen des jeweiligen Veranstalters. Ihre Mitteilung/Beanstandung muss schriftlich innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Erhalt unserer Information bei Robinson Travel eintreffen.
4. Annullierungs- und Rückreiseversicherung
Robinson Travel empfiehlt den Abschluss einer Annullierungs- und Rückreiseversicherung sowie eines Reisekomplettschutzes.
Diese Versicherung deckt im Härtefall (Krankheit, Unfall oder Tod des Versicherten resp. von Reisepartnern oder Familienangehörigen, Kündigung des Arbeitgebers oder Beginn einer neuen Stelle) gegen Nachweis (Arztzeugnis, amtliche Bescheinigung) die Annullations- und Rückreisekosten. Die genauen Bestimmungen der Versicherung werden bei Abschluss einer solchen der Reisebestätigung beigelegt.
5. Annullationen und Umbuchungen
Annullationen oder Umbuchungen können nur persönlich oder schriftlich bei robinsontravel.ch vorgenommen werden. Bei einer Pauschalreise kommen zusätzlich die jeweiligen Konditionen des gebuchten Veranstalters zum Zuge. Bitte beachten Sie, dass die meisten Pauschal- und Spezial-Reisen keine Umbuchungen erlauben, entsprechend wird der gesamte Betrag fällig.
5.1 Kosten einer Annullierung/Änderungen
In jedem Falle beträgt die Bearbeitungsgebühr CHF 100.00 pro Person, höchstens aber CHF 200.00 pro Dossier.
Treten Sie nach der Buchung von einer Reise zurück, und zwar aus einem Grund, der nicht durch die Annullierungskosten-Versicherung gedeckt ist, so müssen wir zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr folgende Kosten in Prozenten des Arrangementpreises erheben. Die nachfolgenden Regelungen gelten auch für Änderungen/Umbuchungen des Reiseprogramms.
5.2. Ausnahmen
Grundsätzlich gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen von Robinson Travel. Pauschalarrangement, Last-Minute- und Sonderaktionen und -tarife bei Flügen: 100% Annullationskosten ab Buchung Tickets für kulturelle und Sportveranstaltungen: 100% Annullationskosten ab Buchung.
Bei Nicht-Antreten der Reise: Verpasst ein Passagier den Flug, so entfällt für den Reiseveranstalter bzw. für die Fluggesellschaft jede Beförderungspflicht. Das gilt insbesondere für Fälle von Flugplanverschiebungen. Passagiere sind verpflichtet, 72 Stunden vor ihrem Rückflug diesen bei der entsprechenden Vertretung rückbestätigen zu lassen. Gerne gibt Ihnen Robinson Travel eine aktuelle Auskunft zu den momentan gültigen Bedingungen jedes einzelnen Veranstalters.
Bei Rücktritt/Änderung nach Ausstellung des Tickets, welche/r nicht durch die Annullationskosten- Versicherung gedeckt sind, werden zusätzlich zu einer Bearbeitungsgebühr von CHF 100.00 pro Person (max. CHF 200.00 pro Dossier) die Airlinespesen (bis zu 100%) in Rechnung gestellt.
6. Annullation der gebuchten Reise seitens der Veranstalter
Bei höherer Gewalt, politischen Unruhen, Streiks, Katastrophen usw. kann eine Absage durch den Veranstalter aus Sicherheitsgründen auch kurzfristig erfolgen. In solchen Fällen kommen die Bestimmungen des gebuchten Veranstalters zum Zuge, welcher in der Regel den vollen Betrag rückerstattet oder aber Ihnen eine gleichwertige Alternative anbietet.
7. Ersatzperson bei Pauschalreisen
Sollten Sie verhindert sein, so können Sie bei Robinson Travel grundsätzlich eine Ersatzperson Ihre Reise antreten lassen. In diesem Fall sind allerdings folgende Voraussetzungen zu beachten:
Die Ersatzperson ist bereit, Ihr Reisearrangement unter den gleichen Bedingungen zu übernehmen, die Sie mit uns vereinbart haben.
Die anderen an Ihrer Reise beteiligten Unternehmen (Hotels, Flug- oder Schifffahrtsgesellschaften) akzeptieren diese Änderung, was vor allem in der Hochsaison mit Schwierigkeiten verbunden sein oder an den Flugtarifbestimmungen scheitern kann.
Die Ersatzperson erfüllt die besonderen Reiseerfordernisse (Pass, Visa, Impfvorschriften).
Die Ersatzperson muss uns frühzeitig mitgeteilt werden, und es dürfen ihrer Teilnahme keine gesetzlichen oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen.
Bei Flugreisen ist zu beachten, dass die Fluggesellschaften andere Bedingungen anwenden können; insbesondere akzeptieren sie nicht immer eine Ersatzperson bzw. eine Namensänderung.
Die Bearbeitungsgebühr beträgt CHF 100.00 pro Person, max. CHF 200.00 pro Auftrag. Sie haften in jedem Fall persönlich für die Bezahlung des Arrangements inklusive Gebühren.
8. Visa-, Pass-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
Robinson Travel weist darauf hin, dass jeder Leistungsnehmer grundsätzlich selbst dafür verantwortlich ist, dass für seine Person die zur Durchführung der Reise erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind und sämtliche gesetzlichen Bestimmungen und Empfehlungen, insbesondere die in- und ausländischen Ein- und Ausreisebestimmungen, Gesundheitsvorschriften und Impfschutz, Devisen-, Pass-, und Visabestimmungen beachtet werden. Gleiches gilt für die Beschaffung erforderlicher sonstiger Reisedokumente.
Im Rahmen der gesetzlichen Informationspflicht erteilt Robinson Travel dem Leistungsnehmer auf Anfrage gewissenhaft Auskunft, kann dafür jedoch keine Gewähr übernehmen. Robinson Travel weist darauf hin, dass die Bestimmungen jederzeit durch die Behörden geändert werden können. Dem Leistungsnehmer wird daher nahegelegt, sich vor Vertragsschluss selbst bei den zuständigen Ämtern/Institutionen Informationen einzuholen.
Ausserdem sollte darauf geachtet werden, dass die Namensangaben im Reisepass und sonstigen Identifikationsdokumenten exakt mit denen der Buchung/Reiseunterlagen übereinstimmen.
Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften und/oder Zurückweisung der Person des Leistungsnehmers entstehen, gehen zu Lasten des Kunden und nicht zu Lasten von Robinson Travel. Dasselbe gilt bezüglich Kosten für Visa und Gebühren.
Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung. Gerne besorgt Ihnen Robinson Travel die Einholung allfällig erforderlicher Visa. Die Einholungskosten werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Robinson Travel kann keine Haftung übernehmen für eine Einreiseverweigerung aufgrund nicht eingeholter oder nicht erhaltener Visa. Für die Einhaltung der vorgeschriebenen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen sind Sie allein verantwortlich.
8.1. Informationen über Risikogebiete
Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA veröffentlicht regelmässig Informationen über Länder, in denen sicherheitspolitische oder andere höhere Risiken bestehen können. Diese Hinweise sind im Internet unter www.eda.admin.ch und www.dfae.admin.ch publiziert.
9. Haftung
Mit unserer Erfahrung garantieren wir Ihnen eine sorgfältige Auswahl und Überwachung der an Ihrer Reise beteiligten Veranstalter oder touristischen Partner (Bus- und Fluggesellschaften, Hotels, Schifffahrtsgesellschaften) und die fachmännische Abwicklung Ihrer Reise.
Wir verpflichten uns, das von Ihnen ausgewählte Reisearrangement mit allen erforderlichen Leistungen gemäss Ausschreibung des jeweiligen Veranstalters im Rahmen der vorliegenden Reise- und Vertragsbedingungen abzuwickeln. Sonderwünsche nehmen wir gerne entgegen, können aber nicht garantieren, dass solche auch tatsächlich realisiert werden können.
Robinson Travel tritt als Vermittler sämtlicher Leistungen auf und weist somit jegliche Haftung zurück, die nicht auf eigenes Verschulden oder fehlende bzw. mangelnde Informationen zurückzuführen ist.
Ebenso keine Haftung können wir übernehmen, falls infolge Flugverspätungen oder Streiks Programmänderungen erfolgen müssen, sowie Programmänderungen, die auf höhere Gewalt (dazu gehören bei Schiffsreisen auch Niedrig- und Hochwasser), behördliche Anordnungen oder Verspätungen von Dritten, für die wir nicht einzustehen haben, zurückzuführen sind.
Robinson Travel haftet dem Leistungsnehmer gegenüber nur für eine ordnungsgemässe Vermittlung im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmannes, d.h. für alle mit der Vermittlung in Zusammenhang stehenden Verrichtungen wie z.B. Reservationen, korrekte Buchungen, Inkasso etc.
10. Unzufrieden während der Reise
Es ist uns ein grosses Anliegen, dass Sie zufrieden aus Ihren Ferien zurückkehren. Deshalb beschreiben wir Leistungen und örtliche Begebenheiten objektiv und kontrollieren unsere Partner regelmässig. Entspricht Ihre Reise trotz allem nicht der Beschreibung im Prospekt oder der Auftragsbestätigung oder ist sie sonst mit einem erheblichen Mangel behaftet, dann gehen Sie bitte wie folgt vor:
Schritt 1: Benachrichtigen Sie sofort den Leistungsträger vor Ort und verlangen Sie unverzügliche und unentgeltliche Abhilfe. Falls keine Abhilfe möglich ist, verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung.
Schritt 2: Melden Sie uns den Mangel nach Ihrer Rückkehr unverzüglich. Wir bemühen uns sodann, Ihnen eine allfällige Rückerstattung des Veranstalters zu erwirken. Eine Garantie hierfür gibt es aber nicht.
11. Schadenersatzpflicht und Haftung von Robinson Travel
Sofern bei einem Mangel die örtliche Vertretung keine Abhilfe schaffen kann, bemühen wir uns, Ihnen den Minderwert der erbrachten Leistung sowie Ihren Mehraufwand vom Veranstalter zu verlangen. Bei Programmänderungen infolge von Flug- oder Bahnverspätungen, Flugplanänderungen oder höherer Gewalt (kriegerische Ereignisse, Streiks, Katastrophen usw.), auf die Robinson Travel keinen Einfluss hat, können Sie keinen Schadenersatz verlangen.
11.1. Unfälle und Erkrankungen
Robinson Travel übernimmt keine Haftung für den unmittelbaren Schaden bei Tod, Körperverletzung oder Erkrankung während der Reise. Hierzu beachten Sie bitte die AGB des jeweiligen Veranstalters und Ihrer Annullationsversicherung.
11.2. Andere Schäden
Werden andere Schäden von Robinson Travel oder einem von Robinson Travel beauftragten Unternehmen schuldhaft verursacht, so beschränkt sich der Haftungsbetrag auf maximal den einbezahlten Preis des Pauschalarrangements.
11.3. Lokale Ausflüge und Veranstaltungen
An den meisten Ferienorten ist es möglich, lokale Ausflüge oder Veranstaltungen zu buchen. Die Teilnahme an einem solchen besteht auf eigene Verantwortung. Robinson Travel lehnt deshalb für Ausflüge oder Veranstaltungen, die Sie direkt am Ferienort buchen, jegliche Haftung ab.
11.4. Sachschäden
Robinson Travel übernimmt keine Haftung bei Diebstählen und Verlusten. Bei Schäden oder Verlusten, welche Sie im Zusammenhang mit Flugtransporten oder Benützung von Transportunternehmen (Bahn, Schiff, Bus usw.) erleiden, sind die Entschädigungsansprüche der Höhe nach auf die Summen beschränkt, die sich aus den anwendbaren internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen ergeben. Wir empfehlen daher den Abschluss einer Reisegepäckversicherung.
11.5. Haftungsbeschränkungen
Schadenersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn der Schaden aufgrund eines Versäumnisses von Ihnen, unvorhersehbarer Umstände oder Versäumnisse Dritter (nicht durch Robinson Travel beauftragt) oder höherer Gewalt auftritt. Robinson Travel haftet nicht, wenn ein Schaden trotz gebotener Sorgfalt weder durch uns, noch durch unsere Partner vorhergesehen oder abgewendet werden konnte.
11.6. Schadenersatzansprüche
Allfällige Ansprüche müssen innerhalb von 14 Tagen nach Rückkehr von Ihrer Reise schriftlich bei Robinson Travel geltend gemacht werden. Alle Schadenersatzforderungen verjähren innert einem Jahr.
11.7. Ombudsmann
Vor jeder gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Robinson Travel bzw. Vermittler können Sie den unabhängigen Ombudsmann der Reisebranche kontaktieren:
Ombudsmann der Schweizer Reisebranche, Postfach, CH-4601 Olten.
12. Abtretungsverbot
Jegliche Abtretung von Ansprüchen des Leistungsnehmers gegen die Robinson Travel ist ausgeschlossen. Das Abtretungsverbot betrifft sämtliche Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag sowie solche aus ungerechtfertigter Bereicherung und unerlaubter Handlung.
13. Datenschutz
Für Robinson Travel ist der Schutz der Privatsphäre und persönlicher Daten von grosser Wichtigkeit. Unsere Datenschutzpraxis steht im Einklang zu den geltenden Datenschutzbestimmungen.
Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, sofern sie zur Vertragsdurchführung oder zur Erfüllung gesetzlicher Bestimmungen erforderlich sind. Wir behalten uns das Recht vor, Ihnen darüber hinaus zukünftig unseren Newsletter zu senden. Wenn Sie das nicht wünschen, können Sie sich ganz einfach abmelden.
Wenn Sie die Zusendung von Informationen nicht wünschen, wenden Sie sich bitte direkt oder über www.robinsontravel.ch an uns.
14. Gerichtsstand
Im Verhältnis zwischen Ihnen und Robinson Travel ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Klagen gegen Robinson Travel können nur in Thun angebracht werden.
Gerne senden wir Ihnen eine kostenlose Offerte zu.
Sie erreichen uns auf folgender Rufnummer 079 301 77 80 oder per E-Mail robinson@robinsontravel.ch